Termine NRW

Tagesordnung

Der Referenzrahmen Schulqualität (RRSQ) und das Qualitätstableau (QT) als Impulsgeber zur Unterrichts- und Schulentwicklung

Die QA informiert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Bedeutung und den Umgang mit dem Referenzrahmen Schulqualität NRW (RRSQ) sowie mit dem Qualitätstableau, den dort verorteten Kriterien und den mit diesen verbundenen aufschließenden Texten. Sie verdeutlicht damit Leitideen und Konzepte von Unterrichts- und Schulqualität, zeigt Möglichkeiten der Nutzung für die eigene Unterrichts- und Schulentwicklung auf, macht Zusammenhänge und Unterschiede zwischen RRSQ und QT deutlich und gibt exemplarisch Impulse für die konkrete schulische Arbeit.
Die Schulentwicklungsberatung (SEB) unterstützt als Prozessbegleitung den konkreten Unterrichts- und Schulentwicklungsprozess. Im Rahmen der Veranstaltung werden Kooperationsformen mit der SEB vorgestellt. Im Vordergrund stehen von den Schulen spezifizierte Themen und Fragestellungen.
Nach einem Input und einer vertieften Auseinandersetzung mit dem RRSQ und QT wird die Arbeit der SEB exemplarisch vorgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dann in Kleingruppen die Möglichkeit, mit dem von ihnen gewählten Thema zu erleben, wie SEB auf der Grundlage des RRSQ die Unterrichts- und Schulentwicklung an ihrer Schule voranbringen kann.
Mögliche Themen können u.a. sein:
• die im Qualitätstableau abgebildeten unterrichtsbezogenen Kriterien, die dauerhafte Verankerung gelingender Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht
• die schuleigenen Unterrichtsvorgaben inklusive der Vereinbarungen zur Leistungsmessung und des Medienkonzepts
• die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer der Ausbau von Teamstrukturen
• Beratung und Feedback
• Basisdimensionen von Unterrichtsqualität
• Überarbeitung des Schulprogramms
• Evaluation
• …

Die Veranstaltungen werden schulformübergreifend für Gruppen mehrerer Schulen angeboten, die aus jeweils 3 - 5 Mitgliedern eines Kollegiums, z.B. Vertretungen einer Steuergruppe, Schulleitung usw. bestehen.

Schwerpunkte sind die Inhaltsbereiche 2-5 des RRSQ

Bitte mindestens 2 pro Schule

Mehrteilige Veranstaltung, 2 Termine jeweils von 13-16 Uhr;
Weitere Nachmittagstermine werden mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vereinbart.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggfs. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/oder Kleingruppen gebildet werden.
Gegebenenfalls entstehende Kosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.

Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, dürfen mit und in der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.

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