Termine NRW

Tagesordnung

Leseförderung unter Berücksichtigung der Sprachenvielfalt der Klasse

Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) zu nutzen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/oder Kleingruppen gebildet werden.
Gegebenenfalls entstehende Kosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.
Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps, bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, dürfen mit und in der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW oder auf der Homepage der BR Münster.

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