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Beratungskompetenz und Gesprächsführung stärken -Professionell beraten und kommunizieren in der Schule

In dieser Fortbildung geht es im Kern darum, einen zunehmend selbstverständlichen und reflektierten Umgang mit der eigenen professionellen kommunikativen Kompetenz (weiter-) zu entwickeln in Richtung verstärkter innerer und äußerer Klarheit und „Bodenhaftung“.
Der Austausch mit eigenen Fallbeispielen und das konkrete Trainieren in geschützter, kollegialer und wohlwollender Atmosphäre und die Bereitschaft, sich auf handlungsorientierte Arbeitsweisen wie beispielsweise Rollenspiele einzulassen, gehören zu diesem Konzept.
Auf der Basis einer systemisch-konstruktivistischen Haltung sind wir unter anderem folgenden Leitfragen auf der Spur:
• Wie gelingt es mir, angemessen Kontakt mit meinem Gegenüber herzustellen?
• Mit welcher Haltung führe ich Beratungsgespräche; wie unterscheiden sich diese mit Problemansprachen?
• Wie strukturiere ich Beratungsgespräche?
• Wie bewahre ich den Fokus auf Ressourcen und Selbstverantwortung; sowohl hinsichtlich meines Gegenübers als auch auf mich bezogen?
• Inhaltliche Schwerpunktsetzungen seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nach einer Auseinandersetzung mit „Beratungs-Basics“ gerne Berücksichtigung finden.
Auf Wunsch kann im darauffolgenden Halbjahr ein Aufbaumodul angewählt werden.
Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.

Bezug zum RRSQ:
Inhaltsbereich 2 Lehren und Lernen/ Dimension 2.8 Feedback und Beratung
Inhaltsbereich 4 Professionalisierung

Achtung:
> Möglichst 2 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Schule, um eine bessere Verankerung im System zu ermöglichen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/oder Kleingruppen gebildet werden.
Gegebenenfalls entstehende Kosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.

Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps, bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, dürfen mit und in der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW oder auf der Homepage der BR Münster.

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