Termine NRW

Tagesordnung

„Holt die Eltern in die Schule!“ (Teil B) Aufbau von erfolgreichen Erziehungspartnerschaften (Fortsetzung der Veranstaltung „Starke Kinder lernen leichter – Erfolgreich erziehen in der Grundschule“ - Teil A)

Ziele:
1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Gerüst für eine durchgängige und nachhaltig wirksame Elternberatung.
2. Erfolgreiche Erziehungspartnerschaften sollen deren Salutogenese zuträglich sein.
3. Eltern als Experten für ihre Kinder sollen die Erziehungspartnerschaften in der Schule aktiv mitgestalten können.
Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.
Referenzrahmen Schulqualität:
Dimension 1.3 Schulzufriedenheit und Außenwirkung
1.3.1 Die Qualität der schulischen Arbeit wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit aller an Schule beteiligten aus.
„Die an Schule Beteiligten besuchen die Schule gerne, fühlen sich dort wohl und werden wertgeschätzt.“
„Die an Schule Beteiligten lernen bzw. arbeiten gerne in der Schule“
1.3.2 Die an Schule Beteiligten identifizieren sich mit ihrer Schule
„Das schulische Personal, (…), die Erziehungsberechtigten, (…) beteiligen sich aktiv und zahlreich an der Gestaltung des Schullebens und der Lernumgebung.“
Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander
3.2.1 Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt.
„Alle an Schule Beteiligten achten einander und arbeiten vertrauensvoll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Perspektiven miteinander.“
„Die Schule pflegt eine wertschätzende und respektvolle Kommunikation und Gesprächskultur.“
Medienkompetenzrahmen:
3.2 Kommunikations- und Kooperationsregeln
Regeln für digitale Kommunikation und Kooperation kennen, formulieren und einhalten“
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/oder Kleingruppen gebildet werden.
Gegebenenfalls entstehende Kosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.
Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps, bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, dürfen mit und in der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.