Termine NRW

Tagesordnung

Das iPad als Dienstgerät ggfls. online

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein dienstlich zur Verfügung gestelltes oder privates iPad mitzubringen. Ggf. können Leihgeräte zur Verfügung gestellt und/oder Kleingruppen gebildet werden.
Gegebenenfalls entstehende Kosten müssen über das jeweilige Schulfortbildungsbudget erstattet werden.
Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“) bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, dürfen mit und in der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.