Dyskalkulie - Rechtlicher Rahmen …. im Bezug auf Leistungsbewertungen …. im Bezug auf Zeugnisse und Versetzungen …. im Bezug auf die Schuleingangsphase …. im Bezug auf einen Nachteilsausgleich Der Fachzirkel wird sich mit der gesetzlichen Ausgangslage zur diagnostizierten Rechenschwäche beschäftigen. Hilfreich können vorhandene Dokumente Ihrer Schule, wie z.B. das Leistungskonzepte, Förderpläne etc. sein, die Sie gerne mitbringen dürfen.
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