Seit 1991 gibt es den sogenannten LRS-Erlass, der bisher nicht an allen Schulen mit gymnasialer Oberstufe konsequent u. erlasskonform umgesetzt wird. Jedoch gibt es auch hier zunehmend Schüler mit einer LRS. Immer mehr Eltern beschreiten den Klageweg, um Notenschutz und Nachteilsausgleich für ihre Kinder zu erwirken. Das Angebot umfasst folgende Module (6 Std.): - Input zu Phänomen und Rechtslage - Diagnose von Rechtschreibschwierigkeiten, Fördermöglichkeiten bei gravierenden Rechtschreibproblemen - Diagnose von Leseschwierigkeiten mithilfe standadisierter Tests(SLS, FLVT), Fördermöglichkeit
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